Leistungsbedingungen

Leistungsbedingungen von Latt Intelligent Systems, Inhaber Dennis Latt · Stand: Oktober 2026

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließe ich nicht. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn ich sie schriftlich bestätige.

2. Erstanalyse und Effizienz-Auswertung

Das Erstgespräch (ca. 30 Minuten) und die schriftliche Effizienz-Auswertung sind kostenlos und unverbindlich. Ein Anspruch auf eine bestimmte Auswertung besteht nicht.

3. Leistungen nach Aufwand (Time & Material)

Leistungen werden grundsätzlich nach Aufwand erbracht und als Dienstleistung geschuldet (Dienstvertrag): geschuldet ist die sorgfältige Tätigkeit, nicht ein bestimmter Erfolg, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Stundensatz beträgt 110 €, erfasst im 15-Minuten-Takt und monatlich mit Stundennachweis abgerechnet.

Budgetdeckel: Für jedes Vorhaben vereinbaren wir einen Rahmen. Bei 80 % informiere ich Sie; Leistungen über den Rahmen hinaus erbringe ich nur nach Ihrer Freigabe in Textform. Aufgaben mit voraussichtlich mehr als 4 Stunden schätze ich vorab.

4. Monatsabos (Betreuung, Kontingent, Entwickler im Abo)

Betreuung (249 €/Monat): Betrieb, Updates, Backups und Überwachung der vereinbarten Lösungen, Kleinigkeiten bis 1,5 Stunden pro Monat. Monatlich kündbar.

Kontingent (790 €/Monat): 8 Stunden Entwicklung und Automatisierung pro Monat einschließlich Betreuung. Nicht genutzte Stunden werden in den Folgemonat übertragen und verfallen danach. Mindestlaufzeit 3 Monate, danach monatlich kündbar.

Entwickler im Abo (1.590 €/Monat): bis 18 Stunden pro Monat, laufende Aufgabenliste, Aufgaben werden nacheinander bearbeitet, monatliches Strategiegespräch, Vorrang bei Anfragen. Monatlich kündbar, einmal pro Jahr bis zu einen Monat pausierbar.

Mehrstunden werden nur nach Freigabe mit 110 € pro Stunde berechnet. Abos werden monatlich im Voraus berechnet; Kündigungen in Textform zum Monatsende. Eine bestimmte Verfügbarkeit von Systemen ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist.

5. Festpreis (optional)

Für klar abgegrenzte Vorhaben kann ein Festpreis vereinbart werden (Werkvertrag). Umfang und Abnahmekriterien ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot. Nach Fertigstellung testen wir gemeinsam mit echten Fällen; meldet der Kunde innerhalb von 10 Tagen nach Bereitstellung keine wesentliche Abweichung, gilt die Leistung als abgenommen. 60 Tage ab Abnahme behebe ich kostenlos Fehler, bei denen die Lösung nicht wie vereinbart funktioniert.

6. Nutzungsrechte und KI-Funktionen

Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das ausschließliche, zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der individuell entwickelten Software einschließlich Quellcode. Allgemeine Bausteine und Werkzeuge, die ich projektübergreifend nutze, darf ich weiterverwenden; der Kunde erhält daran ein einfaches Nutzungsrecht. Für Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzen.

KI-Ergebnisse können fehlerhaft sein. Abläufe sehen deshalb an wichtigen Stellen eine Prüfung oder Freigabe durch einen Menschen vor. Kosten für KI-Dienste, Hosting und Lizenzen Dritter trägt der Kunde, sofern nicht anders vereinbart; sie werden vorab benannt.

7. Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt rechtzeitig die nötigen Zugänge (möglichst eigene Benutzer mit den geringsten nötigen Rechten), Testfälle und eine Ansprechperson bereit und sorgt für Datensicherungen seiner Systeme. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung verlängern die Termine entsprechend.

8. Zahlung

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Leistungen nach Aufwand werden monatlich mit Stundennachweis berechnet, Abos monatlich im Voraus, Festpreise nach Vereinbarung im Angebot. Alle Preise sind Endpreise; gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

9. Haftung

Ich hafte unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit hafte ich nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, höchstens auf den Auftragswert, bei der Betreuung auf das Sechsfache der Monatspauschale. Für Datenverlust hafte ich nur in der Höhe, die bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.

10. Datenschutz

Soweit ich personenbezogene Daten im Auftrag verarbeite, schließen wir vorher einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Karlsruhe, soweit gesetzlich zulässig.